Meinungen und Tatsachen: Presse- und Persönlichkeitsrecht
Wie weit geht die Pressefreiheit / Meinungsfreiheit und wo beginnt der Schutz der Persönlichkeit, das Persönlichkeitsrecht? Ist die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden? Wer ist eigentlich eine Person des öffentlichen Lebens und was heißt das? Was muss ich beachten, wenn ich einen Blog schreibe oder ein Forum betreibe? Wer ist verantwortlich für das, was veröffentlicht wird?
In der heutigen Zeit ist es leicht, seine Meinungen schnell und weltweit kundzutun. Dass dies nicht immer unter Verwendung des Klarnamens geschieht, sondern anonym und ohne tatsächliche Möglichkeit einer Identitätsfeststellung, wirft neue Probleme und Fragestellungen auf. Sollten Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht durch ein klassisches Presseorgan verletzt werden, steht relativ zeitnah fest, wem gegenüber Sie Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und ggf. Berichtigung / Gegendarstellung geltend machen können. Erfolgt eine solche Verletzung des Persönlichkeitsrechts jedoch in sozialen Netzwerken, Kommentaren und Foren stellt sich die Schwierigkeit, wer dafür Verantwortung zu übernehmen hat und z.B. verpflichtet werden kann, den entsprechenden Eintrag zu löschen.
Zuvor ist es jedoch notwendig, rechtlich zu beurteilen, ob eine – u.U. erlaubte – Meinungsäußerung vorliegt, die keine so genannte Schmähkritik enthält oder Tatsachen behauptet werden, die wahr oder unwahr sein können. Liegt bereits eine Beleidigung vor oder kann man noch von einer “harten Kritik” sprechen? Ist das Persönlichkeitsrecht verletzt?
Gerade Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, ist der Schutz der Privatspähre und des Persönlichkeitsrechts ein bedeutendes Anliegen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie sich von Veröffentlichungen in Ihren Rechten verletzt fühlen.
Selbstverständlich überprüfe ich auch Ihre Texte, wenn Sie journalistisch oder schriftstellerisch tätig sind; gleichgültig ob Sie für einen Blog texten, ein Forum betreiben oder ein Buch schreiben.