Produzentenvertrag

Die Musikproduktion: Der Produzentenvertrag

Den Produzentenvertrag gibt es in verschiedenen Ausgestaltungen: Die wichtigsten sind der Auftragsproduzentenvertrag und der Co-Produzentenvertrag. Inhaltliche Unterschiede sprengen den Rahmen dieser kurzen Erklärung. Alle haben jedoch gemeinsam – mit einigen Abstufungen -, dass ein Produzent beauftragt wird, eine Musikproduktion eines oder mehrerer Titel durchzuführen.

Dieser Auftrag erfolgt entweder von einem Label, welches meist einen Künstlervertrag mit dem zu produzierenden Interpreten abgeschlossen hat, oder direkt von einem Künstler, der die fertige Aufnahme (das Masterband) sodann per Bandübernahmevertrag an ein Label lizenzieren möchte.

Dabei werden – je nach Auftrag – neben der reinen Produktion oft auch der Mix der einzelnen Tracks sowie das Mastering der Aufnahmen zum Gegenstand der Vereinbarung. In der Regel erhält der Produzent ein Produktionskostenbudget, von dem er die Kosten der Produktion (Studiokosten, Studiomusiker, ggf. Equipment-Miete etc.) zu zahlen hat. Dieses muss der Produzent vorab genau kalkulieren, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, eigenes Geld in die Produktion zu investieren, wenn der Aufwand doch größer wird als gedacht.

Zusätzlich erhält der Produzent über den Produzentenvertrag meist eine Beteiligung an den Umsätzen aus den zukünftigen Verkäufen der Aufnahmen sowie einen verrechenbaren Vorschuss auf die zu erwartenden Umsatzbeteiligungen. Die Höhe dieser Beteiligung ist wie immer abhängig vom Verhandlungsgeschick, dem Status des Produzenten und den Verkaufserwartungen an das Endprodukt.

Daneben räumt der Produzent seine bei der Produktion entstandenen Rechte sowie ggf. die Rechte weiterer Beteiligter durch den Produzentenvertrag dem Auftraggeber ein. Es ist also beim Musiklabel/Künstler zu beachten, dass einem beauftragten Produzenten durch seine Arbeit eigene Rechte an den Musikaufnahmen zustehen können und seitens des Produzenten ist wiederum darauf zu achten hat, dass er von sämtlichen Studiomusikern und Co-Produzenten die notwendigen Rechte eingeholt hat; denn für die Vollständigkeit der Rechteeinräumung haftet der Produzent regelmäßig.

Sollte Ihnen als Produzent ein Produzentenvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt werden oder sollten Sie als Musiklabel bzw. Künstler einen solchen benötigen, um eine Produktion rechtlich einwandfrei durchführen zu können, sprechen Sie mich an. Auch bei diesem speziellen Vertragstypus ist es wichtig, die Branchenüblichkeiten zu kennen. Ein Produzent muss wie beschrieben z.B. darauf achten, dass seine Kalkulation dem Aufwand der Produktion entspricht und er sich ggf. bei Dritten entstandene Rechte einholt; ein Musiklabel oder Künstler muss berücksichtigen, dass die eingeräumten Rechte und Befugnisse vollständig sind, um eine ungehinderte Auswertung der Aufnahmen erreichen zu können.

*Hinweis: Die Ausführungen zum Produzentenvertrag können hier nur einen ersten grundsätzlichen Einblick geben, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. In der Praxis sind vielfache Ausgestaltungen üblich und möglich, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.