Tätigkeitsfelder | Medienrecht
Informieren Sie sich über weitere Details zu den Schwerpunkten meiner Arbeit unter den nachfolgenden Links:
Vollkommen unabhängig von der Frage, ob Sie als Kreativer, Auswerter oder in der Peripherie der Unterhaltungsbranche tätig sind. Die Besonderheit dieser Kanzlei liegt in der Spezialisierung auf Rechtsgebiete, die sich allesamt mit geistigem Eigentum, Kreativität und Medien sowie dem damit einhergehenden Umfeld beschäftigen.
Zu meinen Mandanten zählen daher hauptsächlich Akteure und Unternehmen aus den Bereichen Unterhaltung und Entertainment: Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten, Tonstudiobesitzer, Musikverlage, Plattenlabels, Booking-Agenten, Künstler-Managements, Autoren, Buchverlage, Fotografen, Schauspieler, Veranstalter, Blogger usw.
Das Medienrecht selbst besteht aus vielen verschiedenen Facetten. Meine Kanzlei konzentriert sich dabei in erster Linie auf das Urheberrecht und Musikrecht; allerdings lässt sich keine klare Grenze zwischen den juristischen Segmenten im so genannten Medienrecht ziehen, so dass es sich in jedem Fall lohnt, mir Ihren Sachverhalt zu schildern.
Und sollte sich Ihr Anliegen einmal auf weitere, hier nicht genannte Rechtsgebiete erstrecken, so werde ich Ihnen selbstverständlich ebenfalls weiterhelfen können; in meinem Netzwerk befinden sich zahlreiche Kollegen unterschiedlichster Spezialisierungen, mit denen ich Ihnen gemeinsam zur Seite stehe und für Ihr Recht eintrete.